Service für Röntgenanlagen:
Wartung, Prüfung und Reparatur nach Strahlenschutzrecht
Röntgentechnik steht unter besonderer Aufsicht
Röntgeneinrichtungen unterliegen strengeren Regeln als jedes andere Gerät in der Zahnarztpraxis. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung bestimmen, wer eine Anlage betreiben darf, wie sie geprüft wird und wie lange Aufzeichnungen aufzubewahren sind. Unser Service für Röntgenanlagen sorgt dafür, dass Ihre Technik nicht nur zuverlässig arbeitet, sondern auch jederzeit prüfsicher dokumentiert ist.
Häufige Fragen zum Service für Röntgenanlagen
In dem FAQ-Bereich dieser Unterseite finden Sie Antworten zu den oft gestellten Fragen zum Service für Röntgenanlagen.
Melden Sie sich – wir kümmern uns um Prüfung, Wartung und Dokumentation.
Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung und Sachverständigenprüfung
Vor der Inbetriebnahme führt der Lieferant die Abnahmeprüfung durch und legt die Bezugswerte fest. Danach folgen die regelmäßigen Konstanzprüfungen nach DIN 6868-5 für zahnärztliche Aufnahmen, DIN 6868-15 für die digitale Volumentomographie und DIN 6868-157 für Bildwiedergabesysteme. Nach § 88 Strahlenschutzverordnung muss eine Röntgeneinrichtung zusätzlich mindestens alle fünf Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Die Zahnärztliche Stelle kontrolliert Ihre Aufzeichnungen in der Regel alle 36 Monate, bei DVT-Anlagen deutlich früher.
Wartung und Reparatur Ihrer Röntgenanlage
Wir warten und reparieren intraorale Röntgengeräte, Panoramaanlagen, DVT-Systeme, Speicherfolienscanner und digitale Sensoren. Zur Wartung gehören die Sichtprüfung von Strahlerkopf, Tubus und Blenden, die Kontrolle mechanischer Führungen und Bremsen, die Prüfung von Warnleuchten und Auslösern, Software-Updates sowie eine Bewertung der Bildqualität. Fällt ein Gerät aus, analysieren wir das Fehlerbild und beschaffen Ersatzteile über die Hersteller.
Röntgenservice in ganz Baden-Württemberg
Wir betreuen Röntgenanlagen in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen und MKG-Praxen im gesamten Land – von Mannheim und Heidelberg über Stuttgart, Reutlingen und Ulm bis nach Freiburg und an den Bodensee. Prüfungen bündeln wir nach Möglichkeit mit der Gerätewartung, damit nur ein Termin nötig ist.
Dokumentation, Ersatzteile und ehrliche Beratung
Zu jedem Einsatz gehört die Dokumentation: Prüfprotokolle, Messwerte, Bezugswerte und der nächste Fälligkeitstermin. Genau diese Unterlagen entscheiden bei der Vorlage gegenüber der Zahnärztlichen Stelle und der zuständigen Behörde. Ergänzend beschaffen wir Ersatzteile, Prüfkörper und Strahlenschutzzubehör. Und wir sagen Ihnen offen, wann sich die Reparatur eines älteren Röntgengeräts noch lohnt und ab wann eine Neuanschaffung wirtschaftlicher ist.
FAQ – Thema Service für Röntgenanlagen
Grundsätzlich monatlich. Nach der aktualisierten Qualitätssicherungs-Richtlinie ist bei zahnärztlichen Röntgengeräten unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dreimonatliches Intervall möglich, wenn die vorherigen Ergebnisse innerhalb der Toleranzen lagen.
Nach § 88 Strahlenschutzverordnung muss eine Röntgeneinrichtung mindestens alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Der Prüfbericht ist der zuständigen Behörde auf Anforderung vorzulegen.
Ja. Bildwiedergabesysteme werden nach DIN 6868-157 abgenommen und regelmäßig auf Konstanz geprüft. Auch die Betrachtungsbedingungen am Arbeitsplatz spielen dabei eine Rolle.
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